Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Jahreshauptversammlung 2017

Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet statt am 10. März um 19.30 Uhr in der Gaststätte "Zur Herbstlinde" in Oestinghausen.

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016

 

 

Verein zur Förderung der Heimat und des Brauchtums Oestinghausen e.V.

 

18. Febr. 2016

 

 

 

 

 

 

Liebe Heimatfreundlin, lieber Heimatfreund,

 zur diesjährigen Jahreshauptversammlung lade ich Dich recht herzlich ein. Sie findet statt am

 

Freitag, dem 10. März 2017, ab 19.30 Uhr

Gaststätte Zur Herbstlinde

 

  Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Ehrung verstorbener Mitglieder
  3. Feststellung der Stimmliste
  4. Verlesen des Protokolls der JHVers. vom 03.03.2016
  5. Geschäftsbericht des Vorsitzenden
  6. Kassenbericht

                a) Bericht des Kassenwartes

                b) Bericht der Kassenprüfer

        7. Entlastung des Vorstandes

        8. Wahlen
                a) Kassiererin/Kassierer
                b) Bestellung einer/s Schriftfühererin/Schriftführers
        9. Satzungsänderung § 2 und§ 13

        10. Beiträge

        11. Verschiedenes

 

Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen. Bis dahin verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen

H. Schenk

(Erster Vorsitzender)                    

 

Änderung der Vereinssatzung - Jahreshauptversammlung 2017                                                                          

 

Ergänzung § 13 - Bedingung des FA bezgl. Freistellungsbescheid

 

§ 2 alt

4. Das Arbeitsgebiet des Vereins umfasst das Gebiet der Ortsteile Oestinghausen, Krewinkel-Wiltrop und Niederbauer der Gemeinde Lippetal sowie sein Umland.

 

 

§ 2 neu

4. Das Arbeitsgebiet des Vereins umfasst das Gebiet der Ortsteile Oestinghausen, Krewinkel-Wiltrop, Niederbauer und Brockhausen der Gemeinde Lippetal sowie sein Umland.

 

§ 13 alt

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss ist dem zuständigen Kreisheimatpfleger sowie den Verbänden und Vereinigungen mitzuteilen, den der Verein angehört.

 

Die Auflösung sollte auch der zuständigen Gemeinde Lippetal mitgeteilt werden.

 

Das Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde Lippetal  mit der Auflage, dass diese das erhaltene Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat oder ein genau festgelegter (bestimmter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher) Zweck und gleichzeitig die Auflage, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft das empfangene Vermögen für diesen Zweck zu verwenden hat.

§ 13 - neu

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss ist dem zuständigen Kreisheimatpfleger sowie den Verbänden und Vereinigungen mitzuteilen, den der Verein angehört.

 

Die Auflösung sollte auch der zuständigen Gemeinde Lippetal mitgeteilt werden.

 

Das Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde Lippetal  mit der Auflage, dass diese das erhaltene Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?