Jahreshauptversammlung 2017
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet statt am 10. März um 19.30 Uhr in der Gaststätte "Zur Herbstlinde" in Oestinghausen.
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2016
Verein zur Förderung der Heimat und des Brauchtums Oestinghausen e.V. |
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Liebe Heimatfreundlin, lieber Heimatfreund,
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung lade ich Dich recht herzlich ein. Sie findet statt am
Freitag, dem 10. März 2017, ab 19.30 Uhr
Gaststätte Zur Herbstlinde
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Ehrung verstorbener Mitglieder
- Feststellung der Stimmliste
- Verlesen des Protokolls der JHVers. vom 03.03.2016
- Geschäftsbericht des Vorsitzenden
- Kassenbericht
a) Bericht des Kassenwartes
b) Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wahlen
a) Kassiererin/Kassierer
b) Bestellung einer/s Schriftfühererin/Schriftführers
9. Satzungsänderung § 2 und§ 13
10. Beiträge
11. Verschiedenes
Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen. Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
H. Schenk
(Erster Vorsitzender)
Änderung der Vereinssatzung - Jahreshauptversammlung 2017
Ergänzung § 13 - Bedingung des FA bezgl. Freistellungsbescheid
§ 2 alt 4. Das Arbeitsgebiet des Vereins umfasst das Gebiet der Ortsteile Oestinghausen, Krewinkel-Wiltrop und Niederbauer der Gemeinde Lippetal sowie sein Umland.
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§ 2 neu 4. Das Arbeitsgebiet des Vereins umfasst das Gebiet der Ortsteile Oestinghausen, Krewinkel-Wiltrop, Niederbauer und Brockhausen der Gemeinde Lippetal sowie sein Umland.
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§ 13 alt Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss ist dem zuständigen Kreisheimatpfleger sowie den Verbänden und Vereinigungen mitzuteilen, den der Verein angehört.
Die Auflösung sollte auch der zuständigen Gemeinde Lippetal mitgeteilt werden.
Das Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde Lippetal mit der Auflage, dass diese das erhaltene Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat oder ein genau festgelegter (bestimmter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher) Zweck und gleichzeitig die Auflage, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft das empfangene Vermögen für diesen Zweck zu verwenden hat. |
§ 13 - neu Die Auflösung des Vereins kann nur in einer hierzu besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss ist dem zuständigen Kreisheimatpfleger sowie den Verbänden und Vereinigungen mitzuteilen, den der Verein angehört.
Die Auflösung sollte auch der zuständigen Gemeinde Lippetal mitgeteilt werden.
Das Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde Lippetal mit der Auflage, dass diese das erhaltene Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. |